Sicherheitstechnische Kontrolle / STK

Sicherheitstechnische Kontrollen (STK)

STK_BTL4000

Der Betreiber einer Praxis ist für die regelmäßige Kontrolle der Medizinprodukte unter Einhaltung der gesetzlichen Prüffristen laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung verantwortlich.
Um die Sicherheit von Anwendern, Patienten und Dritten zu gewährleisten, müssen regelmäßig sicherheitstechnische Kontrollen (STK Prüfung) durchgeführt werden. Aktive, nicht implantierbare Medizinprodukte, die in Anlage 1 MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordung) sind STK-pflichtig. Dazu gehören z.B.  Reizstrom- / Ultraschallgeräte, Therapielaser, Stoßwellentherapiegeräte, Defibrillatoren und HF-Chirurgiegeräte. Aber auch AED-Geräte sind STK-pflichtig. AED-Geräte sind in Gesundheitseinrichtungen nicht von der STK-Pflicht befreit, da diese Befreiung nur für AED´s beim Betrieb im öffentlichem Raum besteht, wenn diese selbsttestend sind.

Der Betreiber von STK-pflichtigen Medizinprodukten sollte die Prüffristen des Herstellers einhalten oder muss spätestens alle zwei Jahre die Geräte prüfen lassen. Diese STK-Prüfung dürfen nur befähigte Personen, meist Medizintechniker, mit der entsprechenden Ausbildung und den geeigneten Mess- und Prüfeinrichtungen durchführen. Wir führen die Prüfungen der elektrischen Sicherheit gemäß DIN EN 62353 durch.

Wenn Sie in Ihrer Praxis eine Prüfung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!