Messtechnischen Kontrolle / MTK

Messtechnische Kontrollen (MTK)

MTK_Ergometer

Als Betreiber von Medizinprodukten der Anlage 2 der MPBetreibV sind Sie verpflichtet, diese regelmäßig einer messtechnischen Kontrolle (MTK) zu unterziehen. Das sind z.B. Blutdruckmessgeräte, ABI-Systeme, Ergometer und Langzeitblutdruckmessgeräte. Die MTK wird nach den Fristen der Hersteller oder spätestens alle zwie Jahre durchgeführt. Falls Sie den Verdacht haben, dass ein MTK-pflichtiges Gerät falsche Messwerte liefert, ist die MTK entsprechend früher fällig. Die Durchführung und deren Ergbebnis ist im Medizinproduktebuch zu dokumentieren.

Diese MTK-Prüfung dürfen nur befähigte Personen, meist Medizintechniker, mit der entsprechenden Ausbildung und den geeigneten Mess- und Prüfeinrichtungen durchführen.

Wenn Sie in Ihrer Praxis eine Prüfung wünschen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!